Schwerbehindertenerhebung

Für die Freifahrt bzw. Beförderung zu ermäßigten Tarifen von Schwerbehinderten in öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen des Staates. Nach dem Sozialgesetzbuch ist die Erhebung von schwerbehinderten Fahrgästen quantitativ im Verhältnis zu den sonstigen Fahrgästen zu erfassen.


Services

  • Stichprobenplanung
  • Vorbereitung und Durchführung (nach § 231 SGB IX)
  • Erhebung in vier Perioden je Jahr
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Regelmäßige Auswertung der Befragungsdaten

Kunden

VAG

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft

Infra Fürth

infra Fürth

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Erlanger Stadtwerke AG