Die selbstständige Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums und die Teilnahme am Verkehr – also Mobilität – sollte für jeden Menschen uneingeschränkt möglich sein. Insbesondere für Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Teilhabe am öffentlichen Leben ohne besondere Erschwernisse zu ermöglichen. Je nach Art und Ausprägung der individuellen Beeinträchtigung sind die Anforderungen an den öffentlichen Verkehrsraum verschieden. In enger Abstimmung mit den Nutzergruppen ist das Ziel daher, einen Verkehrsraum zu schaffen, der den Bedürfnissen aller entspricht.