Erlösgutachten

Gemäß den Anforderungen aus den Kooperationsverträgen zur Einnahmeaufteilung sind in regelmäßigen Abständen Verkehrserhebungen zur Ermittlung des Erlösanspruches durchzuführen. Grundlage sind unter anderem die im Tarifverband der bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland definierten Standards. Zusätzlich sind Verkehrserhebungen zur Ermittlung der Erlösansprüche notwendig, wenn Verkehrsunternehmen einen gemeinsamen Tarif anerkennen.


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Laenderbahn GmbH

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Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH