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Zweite Erhebungswelle der Schwerbehindertenerhebung in Erlangen gestartet

Zweite Erhebungswelle der Schwerbehindertenerhebung in Erlangen gestartet

Seit dem 9. April 2018 läuft die zweite Erhebungswelle der Schwerbehindertenerhebung 2018 in Erlangen. Der Erhebungszeitraum endet am 29. April 2018, die dritte Erhebungswelle findet im August 2018 statt.

Zum Hintergrund der Erhebung. Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, schwerbehinderte Menschen und deren Begleitperson unentgeltlich zu befördern. Die Verkehrsbetriebe können dadurch entgangene Fahrgeldeinnahmen gegenüber dem jeweiligen Bundesland geltend machen. Die Höhe der Erstattung wird entweder durch einen Pauschalsatz oder individuell berechnet. Der Pauschalsatz für das Jahr 2017 beträgt in Bayern 2,81%. Ist ein Verkehrsunternehmen der Meinung, dass die entgangenen Fahrgeldeinnahmen durch den Pauschalsatz nicht abgedeckt werden, kann ein individueller Berechnungssatz mittels der sogenannten Schwerbehindertenerhebung ermittelt werden.

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