Prokurist Dieter Roth ist Mitglied der Bayrischen Architektenkammer
26. Februar 2020Prokurist Dieter Roth ist Mitglied der Bayrischen Architektenkammer

Die Bayrische Architektenkammer hat mit dem Beschluss vom 14.01.2020 unseren Prokuristen und kaufmännischen Leiter des Bereichs Infrastruktur Dieter Roth in die Architektenkammer aufgenommen (Mitgliedsnummer 191130). Die Architektenkammer ist eine öffentlich-rechtliche berufsständische Organisation von Architekten in Deutschland. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt die Architektenkammer staatliche Aufgaben durch und ist dem Allgemeininteresse verpflichtet. Herr Dieter Roth darf nun gem. Art. 4 Abs. 2 Baukammergesetz (BauKaG) die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen und besitzt die Bauvorlageberechtigung gem. Art 61 (2) Abs.1 der Bayrischen Bauordnung (BayBo).
